Impfen in der Apotheke

Neue Risiken benötigen einen zusätzlichen Versicherungsschutz

Impfen in der Apotheke

Das Thema „Impfungen in Apotheken“ fristet derzeit noch ein Nischendasein. Von den knapp 19.000 Apotheken in Deutschland führen nur sehr wenige Impfungen durch. Gut 1000 Apotheken verfügen beispielsweise über die notwendigen Voraussetzungen, um Corona-Impfungen durchzuführen. Etwas mehr als die Hälfte tut dies laut ABDA (Stand: Februar 2022) auch. Darüber hinaus gibt es Pilotprojekte für Grippeimpfungen in Apotheken. Auch hier ist die Zahl der teilnehmenden Apotheken überschaubar. Dennoch gehen die Beteiligten ein neues Risiko ein, das auch abgesichert sein sollte. Wir als Versicherungsvermittler für Apotheken können Ihnen bedarfsgerechte Absicherungskonzepte anbieten.

Impfungen sind bislang eine Domäne von Ärzten. Doch dieses Privileg wird seit einigen Jahren infrage gestellt. 2020 haben der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) und die AOK Rheinland/Hamburg ein erstes Modellprojekt für Grippeimpfungen in Apotheken beschlossen. Es folgten weitere Pilotprojekte. Ende 2021 hatten bereits 2600 Apotheker/innen an einer Schulung für Grippeimpfungen teilgenommen. Im Lauf der Corona-Pandemie wurden dann Apotheken für eine weitere Impfung – die gegen SARS-CoV-2 – zugelassen. Gut 500 Apotheken haben diese Aufgabe auch übernommen.

Damit steht fest, dass bislang nur eine Minderheit der knapp 19.000 deutschen Apotheken dieses für Apotheker/innen neue Risiko auf sich genommen haben. Als Dienstleister für Heilberufe sehen wir es aber als unsere Pflicht an, auch für Risiken, die nur eine kleine Gruppe von Apotheken betrifft, eine Versicherungslösung anzubieten. Schließlich können in sehr seltenen Fällen Impfungen zu schwerwiegenden Schäden führen. Des Weiteren besteht immer die Gefahr eines Fehlers bei der Impfung selbst. Darüber hinaus müssen mitunter zusätzliche Räumlichkeiten und Einrichtungen versichert werden. Für alle diese Risiken können wir rechtssichere Versicherungslösungen anbieten.

Sie impfen in Ihrer Apotheke und wissen nicht, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht? Wir prüfen das gerne für Sie.

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Weshalb Apotheken einen rechtssicheren Schutz benötigen

Doch ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz überhaupt nötig? Rein sachlich betrachtet stellt sich diese Frage eigentlich nicht. Da aber immer wieder fragwürdige Behauptungen auftauchen, dass eine zusätzliche Absicherung gar nicht nötig sei, muss dieses Thema doch behandelt werden. In der Vergangenheit haben einzelne Versicherungsberater argumentiert, dass Versicherungen auch neue Risiken trügen, die das Ergebnis von Tätigkeitsänderungen sind. Wenn Versicherungen ein Risiko nicht absichern wollten, müssten sie es explizit ausschließen. Folgt man dieser gewagten Argumentation, dann wären Impfungen, nachdem sie für Apotheker „freigegeben“ wurden, von allen Versicherungen automatisch mitversichert.

Es mag zwar tatsächlich sein, dass Versicherer unter Umständen entsprechende Schadenfälle im Zusammenhang mit Impfungen in Apotheken regulieren. Doch ein Rechtsanspruch auf eine Regulierung liegt in solchen Fällen sicher nicht vor. Üblicherweise gehen Versicherer übrigens davon aus, dass nur solche Schäden versichert sind, die im Versicherungsvertrag genau definiert sind. 

 Impfungen dürften in den meisten Policen bestenfalls unter Risiken aus „apothekenüblichen Tätigkeiten“ gefasst werden.

Doch sind Impfungen, die nur von einer Minderheit von Apotheken ausgeführt werden, oftmals noch dazu in Modellprojekten, wirklich „apothekenüblich“? Und welcher Apotheker oder welche Apothekerin möchte sich bei einer schweren gesundheitlichen Schädigung eines Geimpften schon darauf verlassen, dass der Versicherer sich generös zeigt? Immerhin drohen in solchen Fällen exorbitante Haftungsforderungen.

Außerdem sehen Versicherungsbedingungen regelmäßig vor, dass der Versicherer für ein über die Vorsorgeversicherung mitversichertes neu hinzugekommenes Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen darf. Wird über die Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge keine Einigung erzielt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend!

Warum eine Impfung keine Medikamentenabgabe ist

Mitunter gibt es noch eine weitere Argumentation, mit der die Notwendigkeit einer Erweiterung des Versicherungsschutzes bestritten wird. Hier wird nun behauptet, dass eine Impfung nichts anderes als eine apothekenübliche Medikamentenabgabe sei. Das ist aber offensichtlich nicht haltbar, da Impfungen einen direkten Eingriff in den Körper eines anderen Menschen darstellen. Und das ist ein – aus juristischer Sicht – entscheidender Unterschied zur Medikamentenabgabe über den Tresen hinweg. Denn die Verabreichung eines Vakzins mittels einer Spritze ist – verkürzt gesagt – zuerst einmal eine Körperverletzung, die nur unter bestimmten Bedingungen (v.a. Einverständnis des Kunden, ausreichende Aufklärung, fachgerechte Verabreichung) rechtlich unbedenklich wird.

Um es kurz zusammenzufassen: Die Verabreichung von Impfstoffen vergrößert die Risikolage von Apotheken beträchtlich. Schon die Auswahl des Präparats, die Apothekern/innen obliegt, birgt Gefahren. Bekanntermaßen wird nicht jeder Impfstoff für jede Bevölkerungsgruppe empfohlen, ein Fehlgriff kann da schnell zu Impfschäden und entsprechende Forderungen führen. Die Verabreichung eines verunreinigten Impfstoffs kann ebenfalls einen Haftungsfall auslösen. Und auch die Handhabung von Spritzen ist nicht risikolos. Darüber hinaus sind Beratungen und Dokumentationen risikobehaftet. Hier muss der Fehler noch nicht einmal bei Apothekern/innen liegen. Mangelhafte digitale Beratungsunterstützungen oder Dokumentationsprogramme, denen später Mängel nachgewiesen werden, können zu Haftungsfällen führen.

Übrigens: Wer impft, sollte nicht nur sicherstellen, dass er über einen Versicherungsschutz verfügt. Auch die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung muss passen. Es wäre fatal, wenn der Haftpflichtschutz zwar vorhanden, aber die Versicherungssumme zu gering ist, um Haftungsforderungen auszugleichen.

Unser Tipp

Apotheker/innen, die Impfungen vornehmen, sollten dies auch in ihren QM-Ordner aufnehmen. Denn mit dem neuen Aufgabenbereich werden Erweiterung der QMS-Vorgaben erforderlich. Auch das Hygienekonzept muss unter Umständen angepasst werden. Nicht zuletzt muss die Überwachung des Impfstatus der impfenden Personen gewährleistet sein. So können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie entsprechend der Vorgaben alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt haben. Das ist für den Fall eines Schadens von großem Vorteil.

Apotheker, die impfen, haften auch

Selbstverständlich haften Apotheker, Zahn- und Tierärzte für etwaige negative Folgen einer durchgeführten Impfung. Notfalls mit ihrem privaten Vermögen. Um im Schadenfall tatsächlich den Haftpflichtversicherer dafür in Anspruch nehmen zu können, muss dieser vorher für das konkrete Impfrisiko eine Deckungszusage in etwa dieses Wortlautes erteilt haben:

„Versichert ist im Umfang des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der nebenberuflichen Durchführung gesetzlich erlaubter Impfungen (z.B. Grippeschutzimpfungen, Covid-19-Impfungen) durch eigenes Personal an den im Vertrag versicherten Standorten. Der Versicherungsschutz wird unter der Voraussetzung geboten, dass für die durchführenden Personen ein entsprechender Eignungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorhanden ist.“

Im Prinzip sind wir bislang unausgesprochen davon ausgegangen, dass Apotheker/innen mit ihrem Personal in der eigenen Apotheke impfen. Doch das muss nicht immer so sein. Denkbar sind auch weitere Szenarien:

  • Es gibt Fremdpersonal, das in Ihrer Apotheke impft.
  • Sie und Ihr Personal impfen in fremden Räumlichkeiten.
  • Sie führen Impfungen mit fremdem Personal in fremden Räumen durch.
  • Sie Impfen im Auftrag Dritter oder kooperieren mit Dritten in einem Impfzentrum.

In all diesen Fällen sollten Sie unbedingt vorher mit Ihrem Versicherer abklären, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht oder erweitert werden muss.

 Sie impfen bereits in Ihrer Apotheke und sind unsicher, ob Ihr Versicherungsschutz diese Tätigkeit absichert? Oder Sie spielen mit dem Gedanken Impfungen vorzunehmen? Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf, wir prüfen Ihren Versicherungsschutz und erweitern ihn bei Bedarf.
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