Hygienerisiko Reinraum

Ein kaum zu versicherndes Sonderrisiko

Wie Apotheken Sterillabore schützen können

Wird in einer Apotheke ein Reinraum betrieben, gewinnt das Thema Hygiene noch einmal eine ganz andere Bedeutung. Denn eine Kontamination eines Sterillabors kann nicht auf die Schnelle behoben werden. Vielmehr sind lange Ausfallzeiten, aufwendige Sanierungen und ein signifikanter Rückgang des Umsatzes unabwendbar. Darüber hinaus gibt es kaum noch Versicherer, die dieses Risiko absichern wollen. Wie Apotheken Reinräume dennoch adäquat versichern lassen können.

Um in Apotheken sensible Präparate – z. B. Zytostatika, Virostatika und parenterale Mischinfusionen – herstellen zu können, werden Reinräume benötigt. Die nötigen Investitionen für Sterillabore sind sehr hoch. Dennoch scheuen viele Inhaber und Inhaberinnen solche Investitionen nicht, weil sich die Einrichtung finanziell durchaus lohnen kann. Allerdings sind mögliche Erträge aufgrund von Restriktionen schwer planbar. Zudem drohen bei Kontaminationen lange Ausfallzeiten und damit Umsatzverluste. Das daraus entstehende finanzielle Risiko für Apotheker/innen ist beträchtlich. Deshalb sollten sich Apothekeninhaber/innen bereits im Rahmen des QM-Managements mit den Risiken einer Havarie auseinandersetzen und Lösungskonzepte vorbereiten.

Zu den genannten Risiken tritt jedoch noch ein Versicherungsproblem hinzu. Grundsätzlich gilt, dass um Reinräume zu schützen, diverse Versicherungen erforderlich oder zumindest dringend angeraten sind:

  1. Eine Versicherung, die den finanziellen Aufwand für die Einrichtung eines Reinraums absichert. Oft verlangen Banken dafür als Sicherheit eine Risiko-Lebensversicherung.
  2. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die die Verdienstausfälle im Schadenfall abdeckt. Achtung: Diese sollte ein spezialisierter Vermittler konzipieren!
  3. Eine Inhalts- oder Werteversicherung für die dort verbauten Geräte und das Mobiliar. Dieser Schutz ist zwar üblicherweise durch die Apotheken-Werteversicherung abgedeckt, muss aber unbedingt angepasst werden in Bezug auf:
        a. Die Risikoerweiterung. Reinräume sind meldepflichtig.
        b. Den Versicherungswert. Er muss um den Wert des Reinraumes erhöht werden.
        c. Den wahrscheinlich enthaltenen Betriebsunterbrechungsschutz. Der muss deutlich erhöht oder ergänzt werden.
  4. Die Elektronik-Deckung. Hier ist die Reinraum-Elektronik einzuschließen und die Betriebsunterbrechung aufgrund von Elektronikschäden anzupassen. Achtung: Hier dürfen Kühlschränke sowie die Lüftungs- und Klimaanlage nicht vergessen werden.
  5. Weiterhin ist zu prüfen, ob eventuell eine Maschinenversicherung oder ein Cyber-Schutz erforderlich ist. Das hängt von den
    Einbauten ab.
  6. In gemieteten Räumlichkeiten sollte auch die Schnittstelle zur Gebäudeversicherung überprüft werden, damit im Schadensfall die Zuständigkeiten geklärt sind.

Und das sind nur die üblicherweise notwendigen Absicherungsmaßnahmen. Es können je nach Größe und Ausstattung weitere Versicherungen hinzukommen.

Sie betreiben einen Reinraum und möchten Ihre Absicherung prüfen lassen? Oder Sie spielen mit dem Gedanken einen Reinraum einzurichten und möchten wissen, welche Versicherungskonzepte es gibt? Wir helfen Ihnen gerne.

Die Reinraumversicherung ist kompliziert

Aufgrund der Störanfälligkeit und der möglichen Schadenssummen bei Reinräumen ist es mittlerweile sehr kompliziert geworden, eine Deckung für das Betriebsunterbrechungsrisiko zu erhalten. Apotheker/innen müssen nach einem Schaden mit einem Ausfall des Reinraums von einem halben Jahr rechnen. Die daraus entstehenden Verluste für die Apotheke können mehrere 100.000 Euro betragen, selbst Verluste im siebenstelligen Bereich sind möglich. Darüber hinaus werden sehr oft umfangreiche Hygienesanierungen nötig, um Reinräume wieder so herzurichten, dass sie wieder genutzt werden können. Für diese Risiken gibt es keine Standardabsicherung, es bedarf immer einer Sonderanfrage. Und die kann nur ein Experte stellen, der die mit Reinräumen zusammenhängenden versicherungsrelevanten Risiken definieren kann.

Präventionsmaßnahmen für Apotheker/innen

Um einem Schaden vorzubeugen oder um Schäden zu minimieren, gibt es einige Vorsichtsmaßnahmen, die in jeder Apotheke beherzigt werden sollten.

  • Prüfen Sie, was sich über dem Reinraum befindet. Eine Zahnarztpraxis zum Beispiel wäre ungünstig, denn aufgrund vieler Wasserschläuche und -leitungen ist das Risiko eines Wasserschadens bei Zahnarztpraxen vergleichsweise hoch. Ähnlich sieht es aus, wenn sich über einem Sterillabor ein Bad oder ein Aquarium befindet.
  • Wenn Apotheken Lieferverpflichtungen eingegangen sind, die bei einem Ausfall des Reinraums nicht mehr erfüllt werden können, drohen zusätzliche finanzielle Risiken. Hier sind Vertragswerke mit Kunden und Rechtsschutzpolicen abzugleichen und im Bedarfsfall anzupassen.
  • Es sollte frühzeitig Kontakt zu einem zertifizierten Hygienesanierer aufgenommen werden, dem man den Reinraum vorstellt. Ziel sollte ein Vorvertrag über priorisierten Service im Schadenfall sein und der Reinraumbetreiber sollte direkten telefonischen Kontakt zum Firmenchef oder Einsatzleiter des Sanierers haben.

Unser Tipp: Kooperationen helfen weiter

Versuchen Sie, mit einer oder mehreren Apotheken eine Kooperation einzugehen. Die beteiligten Apotheken sollten sich gegenseitig zusichern, dass im Fall eines Ausfalls des Reinraums die Sterillabore der Partneroffizinen zur Verfügung stehen, um die Herstellung sensibler Präparate zu gewährleisten und Lieferverpflichtungen einzuhalten. Wird eine solche Lösung vertraglich geregelt, entstehen im Schadensfall statt Betriebsunterbrechungskosten lediglich Nutzungs-, Wege- und oft auch Übernachtungskosten sowie erhöhte Lieferungsaufwendungen. Dies in Form einer Mehrkostenversicherung mitzuversichern, ist deutlich günstiger als die Absicherung einer Betriebsunterbrechung des Reinraums einzudecken.

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